AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 15:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94b220a0-3fda-4d73-946f-ceb8a5a37a8f/

Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen für das Diva Videoarchivsystem des Bayerischen Rundfunks (BR)

Notice-ID: 94b220a0-3fda-4d73-946f-ceb8a5a37a8f · Procedure-ID: deee36f3-036d-45ff-b923-536942c0cf55

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R., München
Veröffentlicht
22.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72267000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
221.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Archivierung von Videodaten setzt der BR = Auftraggeber - "im Folgenden Auf-traggeber genannt" - das DIVA-Archivierungssystem des Herstellers Telestream ein. Die Systemsoftware bildet dabei ein zentrales Element für eine strukturierte und pro-zessorientierte Verwaltung sowie für die Steuerung von Medieninhalten. Das DIVA-Archivierungssystem beinhaltet die Module DIVA Core, DIVA Link, DIVA Connect, DIVA Analytics und DIVA View. Die Software wird "on premise" beim Auftraggeber betrieben und vom Personal des Auftraggebers genutzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
19.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).