AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E18314815) · Abgerufen am 13.08.2026 11:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94df641b-9720-4dca-a1df-2f7f696476ce/

Unterhalts- und Grundreinigung

Notice-ID: 94df641b-9720-4dca-a1df-2f7f696476ce · Procedure-ID: 09f11d99-da53-4fa2-9d30-39afdd6f6427

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Herzogtum Lauenburg, Ratzeburg
Veröffentlicht
18.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung von 10 Objekten mit rund 1.600.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche. — Unterhalts- und Grundreinigung von 9 Objekten mit rund 2.600.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 11.700 Quadratmetern Grundreinigungsfläche. — Unterhalts- und Grundreinigung von 8 Objekten mit rund 1.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 500 Quadratmetern Grundreinigungsfläche. — Glas- und Rahmenreinigung von 27 Objekten mit rund 30.300 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche. — Glas- und Rahmenreinigung von 1 Objekt mit rund 1.200 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
96 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).