AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E39621779) · Abgerufen am 18.10.2026 11:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94fecfda-6a06-4b7c-be08-afe532048367/

Schulgebäude Habsburgerstraße 14, Sanierung und Teilneubau

Notice-ID: 94fecfda-6a06-4b7c-be08-afe532048367 · Procedure-ID: 4d7cb4d6-b83b-45b3-8be6-e53ba1968583

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Enzkreis - Zentrale Vergabestelle, Pforzheim
Veröffentlicht
09.09.2026
Frist (Submission)
20.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Abbruch-, Rückbau- und Erdarbeiten am Schulgebäude Habsburgerstraße 14 in 75177 Pforzheim. Der nördliche Gebäudeteil wurde als nicht sanierungsfähig eingestuft und ist abzubrechen. Das Gebäude steht derzeit leer. Sämtliche durch die Abbrucharbeiten entstehenden Öffnungen sind unverzüglich gegen Witterungseinflüsse, eindringendes Wasser, Verschmutzungen sowie unbefugtes Betreten zu sichern und fachgerecht provisorisch zu verschließen. Die Ortsbesichtigung ist für die Angebotsabgabe verpflichtend.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.04.2027
Ende
13.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).