AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Papier, Briefumschläge und Versandtaschen IV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30199000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 15.000.000 €
- Rahmen-Maximum
- 60.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Rahmenvereinbarung
- Ja
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Papier, Briefumschlägen und Versandtaschen ausgeschrieben.
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2026
- Ende
- 29.02.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 02.12.2025
- Angebotsspanne
- 264.122 – 320.807 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (4)
- Carl Berberich GmbH (Heilbronn)
- Euro-Kuvert GmbH (Wuppertal)
- OVOL Papier Deutschland GmbH (Karlsruhe)
- Saveco GmbH (Niederwürschnitz)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).