AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 00:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9509a78f-fa1b-421d-855f-c82edee44a8b/

Rahmenvereinbarung Papier, Briefumschläge und Versandtaschen IV

Notice-ID: 9509a78f-fa1b-421d-855f-c82edee44a8b · Procedure-ID: 01e78c8e-0ba7-4097-8a64-6a4dad7e73ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
11.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30199000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Auftragsvolumen (Rahmen)
15.000.000 €
Rahmen-Maximum
60.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Papier, Briefumschlägen und Versandtaschen ausgeschrieben.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
29.02.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.12.2025
Angebotsspanne
264.122 – 320.807 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (4)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).