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22-0028 Klinikum Wolfsburg - Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum - 2. Stufe: Leistungen der technischen Gebäudeausstattung, Anlagengruppe 8 gem. § 53 HOAI 2021
Klinikum Wolfsburg · Wolfsburg · Niedersachsen
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Beschreibung
Restrukturierung der Ebene 3 zum OP- Zentrum mit ca. 2.800 m² NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereiches mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg. Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 8 gem. § 53 HOAI für die Umsetzung eines OP- Zentrums mit stationären und ambulanten OP-Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz- OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die technische Gebäudeausstattung (Leistungsphasen 1-8 nach HOAI 2021, Anlagengruppe 8) für den Umbau einer Ebene im Klinikum Wolfsburg zu einem OP-Zentrum.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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- 12.09.2024 Auch in TED EU publiziert
- 11.09.2024 Die Änderung ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig. Das ist der Fall, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann oder mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Bei den vorliegend zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen für den Funktionsanbau handelt es sich um zusätzlich erforderlich gewordenen Dienstleistungen, bei denen ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen Gründen nicht erfolgen kann, jedenfalls aber mit erheblichen Schwierigkeiten für den Auftraggeber verbunden wäre. Die zusätzlichen Planungsleistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Sie stellen eine Erweiterung der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen dar, die auch erforderlich sind. Zur baulich-strukturellen Optimierung des Standorts wurden in den vergangenen Jahren Untersuchungen und Analysen des Klinikstandorts angestoßen und Verbesserungsansätze identifiziert. Kernthema einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie (Zielplanung 2020plus) war die Neustrukturierung, Kapazitätsanpassung und Prozessoptimierung des Zentral-OPs (ZOP) inkl. Operativer Aufnahmeeinheit (Holding/ same day surgery), ambulantem OP mit Tagesklinik (inkl. Aufwachbereich und Holding) und Bereitschaftsräumen, auf einer Ebene (3, BT Z) bei laufendem Krankenhausbetrieb. Dieser Leistungsumfang war auch Bestandteil der ursprünglichen Ausschreibung. Aufgrund der Vielzahl von Bauabschnitten und daraus resultierend einer langen Realisierungsdauer mit vielen Interimsmaßnahmen wurde diese Sanierung im Bestand im weiteren Planungsverlauf als nicht zielführend eingestuft. Daraufhin wurde in Abstimmung mit den Fördermittelgebern eine gesamthafte Betrachtung des Standortes angestoßen. Hierzu wurde im Rahmen einer Defizitanalyse eine baulich-technische und medizinisch-funktionelle Bewertung sowie zusammen mit den Mitarbeitenden eine Anforderungsanalyse durchgeführt. Als Ergebnis soll nun ein Funktionsanbau entstehen. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen durch einen anderen Auftragnehmer würde sowohl zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung führen, als auch zu Mehrkosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Aufgrund der Komplexität der zu erbringenden Leistung und des Projektes an sich würde die Übergabe an einen neuen Auftragnehmer mehrere Monate in Anspruch nehmen und wesentliche (Personal-) Kapazitäten beim Auftraggeber binden. Technische Gründe liegen vor, weil die bisher erbrachten Leistungen von einem neuen Auftragnehmer aus Haftungsgründen nicht übernommen werden würden. Der Wert der Auftragsänderung bleibt unterhalb der Wertgrenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB. aktuell
- 11.09.2024 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 11.09.2024 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.726 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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