AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMAS7/documents) · Abgerufen am 29.08.2026 10:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/961e77ba-ed5e-4cc3-80f6-abb12e91e959/

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Grafik- und Gestaltungsdienstleistungen für das Urlaubsland Baden-Württemberg

Notice-ID: 961e77ba-ed5e-4cc3-80f6-abb12e91e959 · Procedure-ID: f9968572-06fb-479e-9161-096275c8d7e1

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Stammdaten

Auftraggeber
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
29.04.2026
Frist (Submission)
01.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

(1) Rahmenbedingungen der Grafik- und Gestaltungsdienstleistungen Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl einer Agentur, die die TMBW flexibel, zuverlässig und markenkonform bei der Konzeption, Kreation, Gestaltung, Adaption sowie Produktionsabwicklung unterschiedlichster Kommunikationsmittel unterstützt. Die Leistungen umfassen sowohl strategisch-konzeptionelle Leistungen als auch operative Umsetzungen in Print- und Digitalmedien sowie auch Leistungen der Projektorganisation, z. B. hinsichtlich der Koordination der Werbemittelproduktion. Die Agentur arbeitet auf Basis des bestehenden Styleguides / Corporate Designs der TMBW und entwickeln dieses bei Bedarf weiter. Dieses wird den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen und auf Abruf innerhalb der Vertragslaufzeit. Einzelaufträge können unterschiedliche Umfänge haben - von kleineren Adaptionen bis hin zu umfangreichen Konzeptionen. Zielsetzung: - Sicherstellung einer konsistenten, hochwertigen visuellen Kommunikation über alle Themenfelder und Kanäle hinweg, - Weiterentwicklung und Stärkung der touristischen Marken Baden-Württembergs (u. a. Dachmarke sowie Themenmarken wie Weinsüden, Wandersüden, Familiensüden etc.), - Effiziente, flexible und termingerechte Umsetzung von Grafik- und Produktionsleistungen, - Professionelle Abwicklung von Druck- und Werbemittelproduktionen inkl. Qualitätssicherung, - Gewährleistung einer skalierbaren Zusammenarbeit bei saisonalen und kampagnenbezogenen Spitzen. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach der Auftragsvergabe voraussichtlich ab September 2026 beginnen. Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung und zum Leistungsumfang sind dem als Anlage 2 beigefügten Agenturbriefing zu entnehmen. (2) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 300.000 EUR netto pro Jahr. Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf des ersten Jahres verlängert, sind für die folgenden Jahre ebenfalls jeweils 300.000 EUR netto vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).