AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/151074) · Abgerufen am 11.09.2026 05:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9622664c-42b8-4d90-b187-11706ca72a74/

Erschließungsplanung

Notice-ID: 9622664c-42b8-4d90-b187-11706ca72a74 · Procedure-ID: a7aff190-b2cc-4ca1-b6d8-529c7ab2cc42

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Winsen (Luhe), Winsen (Luhe)
Veröffentlicht
02.03.2026
Frist (Submission)
01.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
175.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Winsen (Luhe) plant die Ausweisung einer Gewerbefläche im Ortsteil Scharmbeck. Das Plangebiet des B-Planes Scharmbeck Nr. 7 „Gewerbefläche Am Bach“ ist am östlichen Ortsrand verortet. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die südlich gelegene Straße „Am Bach“. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine gut 3,5 ha große Fläche, die als eingeschränkte Gewerbefläche (GEe – wohnverträglich) festgesetzt werden soll. Das Gebiet soll vorrangig der Ansiedlung und Erweiterung lokaler Betriebe dienen, die sich teilweise aus wohnlich geprägtem Umfeld in das neue Plangebiet verlagern möchten.

Vertragslaufzeit

Periode
31 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Winsen (Luhe), Winsen (Luhe)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).