AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 15:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/96f2aff5-1c2d-4b0a-988c-71bbbd60a2bc/

Standardsoftware-Rahmenvereinbarungen 2024

Notice-ID: 96f2aff5-1c2d-4b0a-988c-71bbbd60a2bc · Procedure-ID: 92a4ee78-f555-49bb-8d6d-18c7b7b3f89a

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Stammdaten

Auftraggeber
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen, Gießen
Bezugsberechtigte
KDZ Mainz; Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Veröffentlicht
10.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über den Bezug und die Nutzung von Softwareprodukten unterschiedlichster Hersteller in den ausgeschriebenen Losen und in dem Zusammenhang stehender Dienstleistungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die ekom21 schreibt Leistung der Lose 1 bis 7 auch für die KIV Thüringen und die KDZ Mainz aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließen. Die Leistung des Loses 8 schreibt die ekom21 ausschließlich für sich aus. Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.

Lose

8 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).