AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster Nord
Stammdaten
- Auftraggeber
- Breitband Ostalb KAöR, Aalen
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- Frist (Submission)
- 02.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Telekommunikation
- Geschätzter Wert
- 80.353.039 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
Beschreibung
Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.
Lose
3 Lose — alle Lose Pflicht.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0
- Geschätzter Wert
- 8.807.823 €
Los 2 — Los 2 Adelmannsfelden GFP 1.0
- Geschätzter Wert
- 3.550.654 €
Los 3 — Los 3 Cluster Nord Ellwangen GFP 2.0
- Geschätzter Wert
- 67.994.561 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 249 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landgericht Ellwangen, Ellwangen
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.