AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMHM2HE/documents) · Abgerufen am 09.10.2026 22:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9a3301c4-d66e-4a0e-a0bf-d22da2d279bb/

Rahmenvertrag Audiometersysteme

Notice-ID: 9a3301c4-d66e-4a0e-a0bf-d22da2d279bb · Procedure-ID: 4373b338-7f7a-4791-9a19-25858cad56af

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts, Leipzig
Veröffentlicht
06.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33121400 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung 5 vollständige, audiometrische Arbeitsplatzsysteme einschließlich Audiometer, Schallwandlern, Patientenantwortsystem, PC-/Workstation-Technik, Audiometrie-Software, erforderlichen Treibern und Schnittstellen sowie der Anbindung an das vorhandene Patientendatenmanagementsystem ENTstatistics. zu beschaffen. Ziel der Beschaffung ist es, eine moderne, sichere und zuverlässige Versorgung der Patienten sicherzustellen und gleichzeitig die Arbeitsabläufe des medizinischen Personals zu unterstützen

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).