AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 11:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9a51ef8b-e32d-47d2-b6b4-a1cd73f6fe65/

Generalplaner Umbau Betriebshof Dransdorf

Notice-ID: 9a51ef8b-e32d-47d2-b6b4-a1cd73f6fe65 · Procedure-ID: c175a426-50b2-42c2-9fee-d989e83e69a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Bonn
Veröffentlicht
18.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Ausschreibung beinhaltet die Generalplanung des Umbaus Betriebshof Dransdorf der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. In diesem Projekt soll der Stadtbahnbetriebshof Bonn Dransdorf unter laufendem Betrieb dahingehend angepasst bzw. erweitert werden, sodass dort, statt der heutigen 75 Stadtbahnen, zukünftig bis zu 120 Stadtbahnfahrzeuge instandgehalten und abgestellt werden können. Die Umgestaltung des Betriebshofs erfordert auch die Anpassung der Betriebsgebäude durch Neuerrichtung, Anbau und/oder Umbau. Die Realisierung erfolgt gestaffelt und nach aktueller Planung in 2 Bauphasen. Im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse wurden bereits Varianten für das Bauvorhaben untersucht und die grundsätzliche Machbarkeit nachgewiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
28.06.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).