AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
8/7180/S0694 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bewachungsleistung der Liegenschaft Kurmark-Kaserne, Storkow (Mark)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain, Doberlug-Kirchhain
- Veröffentlicht
- 15.12.2023
- Frist (Submission)
- 22.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Liegenschaft Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow (Mark) mit persönlich zugewiesener Pistole P8 (oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgermodell) mit 2 Magazinen (je 15 Patronen). Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre vom 31.10.2024 18:00 Uhr bis 31.10.2028 18:00 Uhr mit der einmaligen Option der Verlängerung um bis zu 3 Jahre (Gesamtlaufzeit max. 7 Jahre). Die Wachleistung ist mit einer Aufsichtführenden Wachperson (AWP) und drei Wachpersonen (WP) als Torposten / Eingreifkraft (TP/EK) 24 Stunden pro Tag und an 7 Tagen in der Woche (Mo - Fr werktags, Wochenende, dienstfreie Tage und Feiertage) in jeweils 12-Stunden-Schichten zu leisten. Mo-Fr (Werktags) Tagschicht von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr Nachtschicht von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr Wochenende, Feiertage und dienstfreie Tage Tagschicht von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr Nachtschicht von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr Anforderung für die Kurmark-Kaserne in 15859 Storkow (Mark): Wachkategorie B, Dienstleistung 4 - nur personelle Wachleistung ohne Einsatz von Diensthunden oder Dienstfahrzeugen. Eine Sicherheitsüberprüfung ist nicht erforderlich.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.10.2024
- Ende
- 31.10.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.