AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 21:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9ad63697-2cb2-4ce9-a7ff-13f4e0010f73/

Generalplanerleistungen für den Erweiterungsneubau der Grundschule an der Werthauser Straße inklusive einer Einfeldsporthalle in 47226 Duisburg

Notice-ID: 9ad63697-2cb2-4ce9-a7ff-13f4e0010f73 · Procedure-ID: 89f92f9a-54f1-4626-98ad-b1efecc2e475

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Stammdaten

Auftraggeber
SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH, Duisburg
Veröffentlicht
13.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Erweiterungsneubau der Grundschule an der Werthauser Straße inklusive einer Einfeldsporthalle in 47226 Duisburg einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Optional sollen Leistungen im Bestand oder als Neubau auf der Liegenschaft bzw. im Quartier angeboten werden, in dem ein Zu- oder Abschlag auf die entsprechenden HOAI Leistungen mit im Wettbewerb ermittelt wird. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder: - Gebäude und Innenräume - Freianlagen - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung - Schall- und Wärmeschutz - Brandschutz

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).