AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9affc577-1003-4212-bd24-f3313e3d2340/

Betonerhaltungsarbeiten_Betonerhaltungsarbeiten

Notice-ID: 9affc577-1003-4212-bd24-f3313e3d2340 · Procedure-ID: 07c3c548-43bd-460f-bcae-d2a538c0f037

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
30.10.2025
Frist (Submission)
02.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262330 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Anschluss an den Abbruch der äußeren Wetterschalen der vorhandenen Sandwichplatten werden die dahinterliegenden Tragschalen freigelegt. An diesen Tragschalen sind infolge von Alterung, Korrosion der Bewehrung sowie durchfeuchtungsbedingten Schädigungen Betonabplatzungen und Rissbildungen sichtbar geworden. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit ist daher eine fachgerechte Betonsanierung erforderlich. Die Sanierung umfasst das Abtragen geschädigter Betonbereiche, die Freilegung und Entrostung der Bewehrung, das Aufbringen von Korrosionsschutz sowie den flächigen Auftrag von Spritzbeton. Gesamt ca. 1.700 m2 zu bearbeitende Fläche

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
29.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).