AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/9b085ab8-c34f-42e1-bbb2-947a32d5d2bd) · Abgerufen am 23.09.2026 21:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9b085ab8-c34f-42e1-bbb2-947a32d5d2bd/

Ausstellungs- und Mediengestaltung der neuen Dauerausstellung, Planung der Umgestaltung des Foyers sowie Planung der Grundausstattung des Wechselausstellungsbereiches im Romantikerhaus Jena

Notice-ID: 9b085ab8-c34f-42e1-bbb2-947a32d5d2bd · Procedure-ID: f992da56-05fb-40d0-9bd4-b6421e200056

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Jena, Eigenbetrieb JenaKultur, Jena
Veröffentlicht
21.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92520000 — Freizeit und Kultur
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zu erbringende Leistungen gemäß der LPH 1-7 der HOAS - 2, Fassung 2022 sind: - Grundlagenermittlung / Konzeptskizze - Konzept - Entwurfsplanung - Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen - Mitwirkung beim Vergabeprozess - Baulich-technische Überwachung und Koordinierung der Realisierung - Abnahme- und Übergabeprozess, Dokumentation und Inbetriebnahme

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).