AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bewegungsdatenanalyse in Westfalen - Los 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL), Unna
- Veröffentlicht
- 16.05.2025
- Frist (Submission)
- 20.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 48100000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Entwicklung und Bereitstellung einer Cloud-nativen Datenplattform, die eine Verknüpfung der Bewegungsdaten aus Los 1 dieses Verga-beverfahrens mit weiteren Mobilitätsdaten ermöglicht. Im Fokus steht insbesondere der Abgleich der mobilfunkbasierten Bewegungsdaten (Los 1) mit den Ein- und Ausstiegszahlen der Automatischen Fahrgastzählsysteme (AFZS). Die Daten aus den AFZ-Systemen werden durch das zentrale, mandantenfähige AFZS-Hintergrund- und Auswertungssys-tem (HGS) des ZRL für den ÖPNV in Westfalen bereitgestellt. — Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Entwicklung und Bereitstellung einer Cloud-nativen Datenplattform, die eine Verknüpfung der Bewegungsdaten aus Los 1 dieses Verga-beverfahrens mit weiteren Mobilitätsdaten ermöglicht. Im Fokus steht insbesondere der Abgleich der mobilfunkbasierten Bewegungsdaten (Los 1) mit den Ein- und Ausstiegszahlen der Automatischen Fahrgastzählsysteme (AFZS). Die Daten aus den AFZ-Systemen werden durch das zentrale, mandantenfähige AFZS-Hintergrund- und Auswertungssys-tem (HGS) des ZRL für den ÖPNV in Westfalen bereitgestellt.
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 4× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.06.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen (der Bezirksregierung Münster), Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.