AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXU9YYDYTPB2JL3G/documents) · Abgerufen am 07.09.2026 19:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9be47cc2-5c1e-45d5-b0f9-1ee7c5bebf8a/

Redaktion, Herstellung und Bereitstellung der digitalen Zeitschriften Entwicklung und Zusammenarbeit (E+Z) und Development and Cooperation (D+C) inkl. ihrer digitalen Begleitmaßnahmen

Notice-ID: 9be47cc2-5c1e-45d5-b0f9-1ee7c5bebf8a · Procedure-ID: 9c217c1c-6095-4a9c-a52d-97c82897f34f

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Stammdaten

Auftraggeber
Engagement Global gGmbH, Bonn
Veröffentlicht
03.09.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79970000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die gesamte verlegerische Betreuung der entwicklungspolitischen digitalen Zeitschriften "Entwicklung und Zusammenarbeit" (E+Z) und der englischsprachigen Zwillingsausgabe "Development and Cooperation" (D+C) einschließlich Redaktion, Herstellung und Bereitstellung sowie der Betreuung des gesamten digitalen Auftritts (Website, Newsletter, App, Social Media) .

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).