AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5EBE/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 14:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9be559dd-a06e-430a-96e6-0977a36b2d25/

Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025

Notice-ID: 9be559dd-a06e-430a-96e6-0977a36b2d25 · Procedure-ID: 32f9ac5b-493d-42d3-8efc-648aff1321c3

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Stammdaten

Auftraggeber
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, Bayreuth
Veröffentlicht
27.02.2025
Frist (Submission)
07.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
20.700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 20,7 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden können. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Höhe der Beauftragung bestimmt sich durch die Einzelabrufe aus diesem Rahmenvertrag (tatsächliche Höhe der benötigten Beratertage pro Einzelaufruf). Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftraggeberin stellt als IT-Dienstleister der AOK-Bayern - Die Gesundheitskasse und der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen des Gesellschaftervertrages den Rechenzentrumsbetrieb für beide Gesellschafter sicher. Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen sind externe Beratungs- und Entwicklungsleistungen erforderlich. Zu dem benötigten Bedarf werden alle Dienstleistungstätigkeiten gezählt, die bereits auf einem Unternehmensziel bzw. einer bereits entsprechend getroffenen Unternehmensstrategie basieren und den bestehenden IT-Betrieb fortentwickeln bzw. diesen optimieren. Die Auftraggeberin hat insbesondere folgende, nicht abschließend aufgezählte Themenfelder zu bearbeiten, die ineinandergreifen können: - Software-Entwicklung - Business Intelligence - Automatisierung/KI Da diese Themen ineinandergreifen können, wird auf eine Aufteilung der Themenfelder in Form einer Losbildung des Rahmenvertrages abgesehen. Die Projektleitung/Projektunterstützung bleibt als ein Aufgabenfeld erhalten. Des Weiteren müssen alle zu bearbeitenden Fachthemen der Optimierung des IT-Betriebes dienen. Diese Dienstleistungen können dabei für Software oder IT-Systeme benötigt werden, unabhängig davon, wo die Software oder die IT-Systeme gehostet werden. Die Beachtung des Datenschutzes und der Informationssicherheit gehört bei der Leistungserbringung lediglich als integrativer Bestandteil im Rahmen von operativen Tätigkeiten zu einem IT-Betrieb dazu, d.h. sofern es sich um eigenständige Fragestellungen des Datenschutzes oder der Informationssicherheit handelt, welche unternehmensweite Bedeutung haben bzw. die strategische Ausrichtung des Unternehmens betreffen, unterfallen diese Aufgaben nicht dem hier beschriebenen Leistungsumfang. Alle Tätigkeiten, die dem Ziel der Optimierung des IT-Betriebes dienen, können aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden. Dies können Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung von Software oder IT-Systeme sein, wie beispielsweise die Durchführung einer Markterkundung, die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Unterstützung im Rahmen einer Ausschreibung sowie die anschließende Umsetzung und Einführung. Im Rahmen von Neu- und Weiterentwicklungen sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen denkbar. Dies kann in der vorbereitenden Planungsphase beginnen, z.B. Aufnahme von Anforderungen bis zur Erstellung der IT-Architektur, und in der tatsächlichen Programmierung enden. Insbesondere können Einsatzszenarien von Künstlicher Intelligenz geprüft und für praktische Anwendungsfälle vorbereitet werden, um verschiedene Arten von Software/IT-Systeme, z.B. Business Intelligence, leistungsfähiger auszugestalten und damit den IT-Betrieb noch effizienter auszubauen. Innerhalb der vorbezeichneten Themenfelder lassen sich die anstehenden Aufgaben nicht abschließend beschreiben und voneinander abgrenzen. Es müssen Anforderungen umgesetzt werden, die bei der Idee beginnen und z.B. bis zur qualitätsgeprüften Softwareentwicklung und Implementierung sowie einer Dokumentation/Präsentation reichen können. Darüber hinaus ist eine Pflege von eigenerstellter Individualsoftware möglich. Darüber hinaus können (komplexe) Beratungsleistungen gefordert werden, bei denen unter Mitarbeit des Auftraggebers die Erarbeitung von Strategien zur Optimierung des IT-Betriebes, die Erstellung von Konzepten oder Designvorschläge oder die Erarbeitung von Richtlinien und Dokumentationen abgefordert werden können, sofern sie auf einer bereits getroffenen Unternehmensstrategie bzw. einem Unternehmensziel basieren. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Und schließlich sind Tätigkeiten im Rahmen von Projektleitung/-Unterstützungsleistungen, Monitoring- und Administrationsleistungen erforderlich, um den IT-Betrieb weiter zu verbessern. Beratungsleistungen für das Topmanagement des Auftraggebers zur Entwicklung einer Strategie mit dem Ziel der anschließenden Umsetzung aus einer Hand werden nunmehr nicht als Dienstleistung dieses Vertrages verstanden. Vielmehr werden diese Tätigkeiten im Bedarfsfall in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Leistungen sollen überwiegend remote erbracht werden. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).