AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PM8AF/documents) · Abgerufen am 04.09.2026 22:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9be697df-f2db-41de-bb3d-d6f56e9c8fbc/

Sanierung / Neubau Gesamtschule Emsland in Lingen, Neubau Fachraumtrakt: Ausstattung Fachräume Musik und Kunst

Notice-ID: 9be697df-f2db-41de-bb3d-d6f56e9c8fbc · Procedure-ID: 305b54d0-6a2b-4e57-98fe-9d31510dba5e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Emsland, Meppen
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Emsland, beabsichtigt an dem Bestand der Gesamtschule Emsland, Heidekampstraße 1, 49809 Lingen einen Neubaubereich zu errichten. Dieser Neubau besteht aus drei Geschossen (Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. Obergeschoss). Die erforderlichen Ausstattungsarbeiten für die Fachräume Musik und Kunst werden im Rahmen dieser Vergabe ausgeschrieben. Weitere Angaben können dem Leistungsverzeichnis (LV) entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).