AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9c0b4205-38f5-416c-9bc1-6dddff76c8b9/

Planungsleistungen zum Neubau der Kreisstraße K 11n

Notice-ID: 9c0b4205-38f5-416c-9bc1-6dddff76c8b9 · Procedure-ID: 3926be2d-9b46-44ea-a0f7-1244eb736b1e

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Stammdaten

Auftraggeber
Märkischer Kreis - Der Landrat, Lüdenscheid
Veröffentlicht
12.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Märkische Kreis beabsichtigt, ein VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen der Objektplanung. Die Planungsleistungen sollen stufenweise vergeben werden Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens sollen folgende Planungsleistungen beschafft werden: - Objektplanung, Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß §§ 45, 47 Abs. 2 HOAI i.v.m. Anlage 13.1 HOAI - Objektplanung, Leistungsbild Freianlagen gemäß §§ 38, 39 Abs. 4 HOAI i.V.m. An-lage 11 Nummer 11.1 HOAI Neben dem Leistungsbild Verkehrsanlagen werden nicht zusätzlich Planungsleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke berücksichtigt. Sämtliche bauliche Maßnahmen wer-den unter dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zusammengefasst.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
134 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).