AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Innenliegender Blendschutz und Vorhänge / Neues Rathaus Langenhagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Langenhagen, Langenhagen
- Veröffentlicht
- 24.06.2024
- Frist (Submission)
- 30.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45212190 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Projekt "Neues Rathaus Langenhagen" umfasst die Erweiterung und die Sanierung des bestehenden Rathauses in Langenhagen. Der Bestandsbau wird hinsichtlich seiner tragenden Struktur und der Fassade erhalten und im Innenraum an die neuen räumlichen Ansprüche angepasst. Der Bereich des bestehenden Ratssaals mit dazugehörigem Foyer, Sitzungssälen und Tiefgarage wird abgebrochen. Der 5-geschossige Erweiterungsneubau entsteht auf dem zum Bestandsgebäude angrenzenden Teilstück an der Konrad-Adenauer-Straße und schließt im Bereich des abzubrechenden Ratssaalfoyers über zwei Geschosse an den Bestandsbau an. Die neue Tiefgarage wird über zwei Zugänge (nord- und südseitig) an den Bestandskeller angebunden. Die maximale geplante Gebäudehöhe des Neubaus beträgt 18,55 m. Somit ist das Bauvorhaben ein Sonderbau in der Gebäudeklasse 5. Für das Bauvorhaben werden 153 Stellplätze errichtet. 28 Stellplätze davon befinden sich auf dem Parkplatz des östlichen Vorplatzes, 125 Stellplätze werden in der Tiefgarage untergebracht. Das Bauvorhaben wird in zwei Bauabschnitten realisiert: In einem ersten Bauabschnitt wird der Neubauteil errichtet. Nach Fertigstellung und Bezug des Anbaus wird anschließend das Bestandsgebäude saniert.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.02.2025
- Ende
- 18.07.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 MONTHS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.