AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/295790) · Abgerufen am 04.10.2026 20:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9c68125b-b677-4c9f-9bcb-be9cc62ab301/

Verpflegungsleistungen für Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg

Notice-ID: 9c68125b-b677-4c9f-9bcb-be9cc62ab301 · Procedure-ID: cc2f557b-84c7-424a-8a0d-1a94ce2dc6d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Starnberg, Starnberg
Veröffentlicht
13.04.2026
Frist (Submission)
13.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

LOS 1: Vollumfängliche Speisenversorgung (inklusive der Bereitstellung von Personal und Eindecken von Geschirr, Besteck, Wasser und Wasserkaraffen, sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestellsystems) der Grundschule Söcking (Mensa) LOS 2: Speisenbelieferung von vorproduzierten Speisen zu festgelegten Zeiten an folgende Einrichtungen: Kindergarten Hirschanger Kinderhaus Irmg.-Stadler, Kinderhaus Spielinsel Mittagsbetreuung Grundschule Starnberg, Schlossbergstr.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).