Generalplanung Straßenbahn-Abstellanlage in Heidelberg "Berufsschule"
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg
Beschreibung
Auftragserweiterung durch neue Anforderungen: Ermittlung der CO2-Emissionen, Erstellung von Planunterlagen und Berechnungen durch einen Vermesser für die Planfeststellungsunterlagen entsprechend dem Bauantrag, Ermittlung der Energiebilanzierung und Aufstellung eines GEG-Nachweises und Erweiterung und Umplanung der Mittelspannungsanlage im GUW Berufsschule und Abstellanlage.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird die Generalplanung für eine Straßenbahn-Abstellanlage in Heidelberg.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.778 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 18.12.2024 Die Berechnung der Treibhausgasemissionen ist untrennbar mit der Erstellung der Entwurfsplanung verbunden und kann durch den Planer selbst erstellt werden. Eine eventuelle Berechnung durch einen vom AG beauftragten externen Anbieter führt zu Zusatzkosten und zusätzlichen Schwierigkeiten, die wirtschaftlich nicht abbildbar sind, da die Gesamtplanung aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen an einen Generalunternehmer vergeben wurden. Die Pläne und Berechnungen sind notwendige Bestandteile zur Erststellung der Genehmigungsunterlagen, die von der zuständigen Genehmigungsbehörde im laufenden Planungsprozess für das Planfeststellungsverfahren gefordert wurden. Die Unterlagen (Bauantrag) werden vom Planer erstellt und zusammen gestellt. Für die Unterlagenerstellung entsprechend eines Bauantrages ist die Ermittlung der Energiebilanz und die Aufstellung eines GEG-Nachweises eine unabdingbare Voraussetzung zur Leistungserbringung und kann nur von dem bestehenden AN durchgeführt werden. Die Anpassung der Planung der Mittelspannungsanlage entstammt den Forderungen des städtischen Stromnetzbetreibers und waren zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht ersichtlich. Die Anpassung kann nur vom Planer auf Basis der bisherigen Beauftragung durchgeführt werden. Die Leistungsvergabe des AG an den Generalplaner/AN erfolgte aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen. Für alle vorgenannten Änderungen gilt, dass sie notwendige und nachträgliche Ergänzungen des bisherigen Planungsauftrages an den Generalplaner darstellen. Ein Wechsel des Generalplaners kann dadurch nicht abgeleitet werden. Jegliche Abweichung von der bisherigen Beauftragung führt zu Zusatzkosten, die für den AG wirtschaftlich nicht abbildbar sind. Aus diesem Grund wird die Leistung gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 a und b GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens vergeben. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 316.717 €1 Veröffentlichung
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