AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9f3e4c26-beda-45ee-96bf-7b07966c7d53) · Abgerufen am 26.08.2026 13:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9f3e4c26-beda-45ee-96bf-7b07966c7d53/

Vergabe von Schulverpflegung

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schwabach, Schwabach
Veröffentlicht
30.04.2024
Frist (Submission)
04.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Auftraggeberin (nachfolgend mit AG abgekürzt) Stadt Schwabach beabsichtigt die Vergabe von Schulverpflegungsleistungen im Rahmen eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages für die Mittagsversorgung der Luitpold-Grundschule mit einer Vertragslaufzeit voraussichtlich beginnend vom 01.09.2024 bis zum 31.07.2025 (Festlaufzeit) mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.07.2028. Der genaue Beginn zur Erfüllung der Leistung kann derzeit nicht vollumfänglich zugesichert werden, da sich die Schule und die Mensa noch in einer Um- bzw. Neubauphase befinden. Allerdings gehen wir davon aus, dass mit Unterrichtsbeginn in der KW 37 der Betrieb aufgenommen wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
01.08.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).