AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gebäudereinigung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
- Frist (Submission)
- 01.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 1.324.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Es wird in drei Losen die Gebäudereinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgeschriben, auf zwei Liegenschaften in Flensburg und eine in Harrislee
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — 133-0081/25 Gebäudereinigung Los 1
- Erfüllungsort
- Flensburg
- Geschätzter Wert
- 1.041.194 €
Los 2 — 133-0081/25 Gebäudereinigung Los 2
- Erfüllungsort
- Flensburg
- Geschätzter Wert
- 241.630 €
Los 3 — 133-0081/25 Gebäudereinigung Los 3
- Erfüllungsort
- Harrislee
- Geschätzter Wert
- 42.765 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 7 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.09.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).