AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19667847f61-670854656581cf7b) · Abgerufen am 03.08.2026 07:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9fa0fea6-1b86-4909-8d4a-a4a74f05ccb5/

Grundschule Tauchaer Str. 188, Los 024 Innentüren Rauchabschnitte

Notice-ID: 9fa0fea6-1b86-4909-8d4a-a4a74f05ccb5 · Procedure-ID: 278f82eb-ab3d-4ffe-a8fa-0a1db247ccde

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
13.05.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421131 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

1 Stück Standardtür, 2-flg., ohne Oberlicht, 2,42 x 2,63 m 8 Stück Brandschutztür, 2-flg., ohne Oberlicht, 2,42 x 3,05 m 5 Stück Kombination 2x Brandschutztür, 4-flg., mit Verbindungspaneel, ohne Oberlicht, 5,02 x 3,05 m 1 Stück Kombination 2x Brandschutztür, 4-flg., mit Verbindungspaneel, mit Oberlicht, 5,02 x 3,50 m 4 Stück Brandschutztür, 2-flg., ohne Oberlicht, 2,42 x 3,05 m, als gegenläufig Tür 4 Stück Funkerweiterungen für OTS Für die Brandschutztür gem. Pos. 2.7 (EI30, 2-flgl., 2,42 x 3,05 m, gegenläufig) ist zwingend eine Kopie des Prüfzeugnisses von einem öffentlich, akkreditierten Prüfinstitut mit Angebot vorzulegen.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.11.2025
Ende
13.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
64 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).