AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 17:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0034e97-b74c-4f89-a8a9-c2d53558f3d6/

Umsetzungsmanagement für die Stadt Dormagen für 3 Jahre (F2)

Notice-ID: a0034e97-b74c-4f89-a8a9-c2d53558f3d6 · Procedure-ID: 708364a7-7e06-451b-9bdc-2d7a42d111fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Dormagen - Zentrale Submissionsstelle, Dormagen
Veröffentlicht
25.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Dormagen benötigt Unterstützung bei der Umsetzung des ISEK „Innenstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“. Aufgaben sind: - Strategische Immobilienentwicklung im Sinne des ISEK, - Betreuung des Hof- und Fassadenprogramm inklusive Erarbeitung der Richtlinien - Betreuung des Verfügungsfonds inklusive Erarbeitung der Richtlinien - Sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Stadt und der SWD. Es wird sich vorbehalten, die Bewerberanzahl auf max. 5 Bieter zu begrenzen gem. § 51 VgV. Bei gleicher Qualifikation/Eignung entscheidet das Los. !!Bitte beachten: Wird fälschlicherweise zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder auch schon gesondert vor der separaten Aufforderung zur Angebotsabgabe ein Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.!!

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).