Konzession betreffend die Sanierung und den Betrieb einer Jugendherberge
Stadt Landshut · Landshut · Bayern
Beschreibung
Der Konzessionsgeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV). Es handelt sich um eine Konzessionsbekanntmachung i.S.v. § 19 KonzVgV. Der Konzessionsnehmer hat für diese Bekanntmachung das Formular der Auftragsbekanntmachung genutzt, da das verwendete E-Vergabe-Portal kein Formular einer Konzessionsbekanntmachung zur Verfügung stellt. Der Konzessionsgeber ist Eigentümer einer als "Ottonianum" bekannten denkmalgeschützten Immobilie (nachfolgend als "Gebäude" bezeichnet). Das Gebäude befindet sich im Richard-Schirrmann-Weg 6 in Landshut. Der Konzessionsgeber betreibt im Gebäude seit den 1960er-Jahren in kommunaler Trägerschaft eine Jugendherberge. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, den Betrieb der Jugendherberge im sanierten Gebäude fortzusetzen. Er hat sich daher entschieden, eine Konzession zur Sanierung des Gebäudes und zum anschließenden Betrieb der Jugendherberge im Gebäude zu vergeben. Der Konzessionsnehmer hat dabei die folgenden Leistungen jeweils auf das alleinige wirtschaftliche Risiko zu erbringen: - Planung der Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen (einschließlich der Grünanlagen) und Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen gemäß den erfolgten Planungen des Konzessionsnehmers. - Betrieb einer Jugendherberge im sanierten Gebäude. Die Dauer der Konzession beläuft sich auf 30 Jahre.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe einer Konzession für die Sanierung und den anschließenden 30-jährigen Betrieb einer Jugendherberge in einem denkmalgeschützten Gebäude in Landshut.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Konzessionsgeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV). Der Konzessionsgeber richtet die Durchführung des Verfahrens vorliegend an einem Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb aus (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV). Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Wirtschaftsteilnehmer die vom Auftraggeber geforderten Eigenerklärungen und Nachweise für die Prüfung ihrer Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. § 26 Abs. 1 KonzVgV). Der Auftrag wird nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und der nachfolgenden Verhandlungs- und Angebotsphase an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Wirtschaftsteilnehmer vergeben. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber kleiner oder gleich drei (3) beträgt, behält sich der Konzessionsgeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV) und der/die nicht gemäß der § 154 Nr. 2 GWB i.V.m. §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber mehr als drei (3) beträgt, beschränkt der Konzessionsgeber die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, anhand objektiver und nichtdiskriminierender Auswahlkriterien auf drei (3). Nur diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die vom Konzessionsgeber nach Prüfung der übermittelten Informationen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gemäß § 13 Abs. 4 KonzVgV dazu aufgefordert werden, dürfen ein Erstangebot einreichen.“
3–3 Bewerber zugelassen
Preiseinschätzung
Basierend auf 56 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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