AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b45dabac-db86-49a5-ad8c-e98214a96e9f) · Abgerufen am 08.08.2026 19:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0dd36d4-3172-4877-8b3c-75d6d043608a/

Verfahren der Gemeinde Bönen zur Vergabe von Objektplanungsleistungen Freianlagen FGZ + Park

Notice-ID: a0dd36d4-3172-4877-8b3c-75d6d043608a · Procedure-ID: b45dabac-db86-49a5-ad8c-e98214a96e9f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bönen, Bönen
Veröffentlicht
20.12.2024
Frist (Submission)
07.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) beabsichtigt die Modernisierung ihrer im Ortszentrum gelegenen Fußgängerzone („FGZ“) in der Bahnhofstraße sowie des sich südwestlich direkt anschließenden Parks. Die FGZ erstreckt sich auf einer Länge von rd. 230 m und eröffnet sich in einen rd. 70 m langen (Markt-)Platz. Dieser Platz bildet auch den Übergang zu einem angrenzenden Park, der sich um einen Teich arrondiert. Anstatt einer vollumfänglichen Umgestaltung beabsichtigt die Auftraggeberin die Aufwertung durch gezielte Einzelmaßnahmen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen Objektplaner für das Leistungsbild Freianlagen (§ 39 HOAI). Die Auftraggeberin hat bereits durch ein beauftragtes Planungsbüro die Leistungsphasen 1 bis 2 für das Leistungsbild Freianlagen erarbeiten lassen. Die Planungsergebnisse werden der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Gegenüber dem bisherigen Planungsstand sind jedoch noch insoweit partielle Veränderungen in die bisherigen Planungsergebnisse einzuarbeiten, als dass die Planung um einzelne Bausteine bereinigt bzw. angepasst werden muss, um zwischenzeitlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu diesem Verfahren. Für die partielle Überarbeitung der bisherigen Planung sowie die Bearbeitung weiterer Leistungsphasen des Leistungsbildes Freianlagen sucht die Auftraggeberin mit dieser Ausschreibung einen Vertragspartner. Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird zunächst fest für die Leistungsphasen 3 und 5-7 (Stufe 1) erteilt. Die nachfolgende Stufe umfasst die Leistungsphasen 8-9 (Stufe 2). Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 2 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistung der Stufe 2 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistung ist verpflichtend so zu planen, dass sie bis zum 30.09.2027 fertiggestellt wird. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten des Fertigstellungstermins nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.

Vertragslaufzeit

Periode
94 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).