AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lebensmittelausschreibung P.E.G. eG für GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gemeinnützige GmbH, Rüsselsheim
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Frist (Submission)
- 08.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 15000000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Geschätzter Wert
- 1.200.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lebensmittelausschreibung durch die P.E.G. eG für GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gemeinnützige GmbH, August-Bebel-Straße 59, 65428 Rüsselsheim am Main, inkl. GPR Seniorenresidenz Haus am Ostpark, Schlesienstr. 1 in 65428 Rüsselsheim
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Fachlos 01 Produktionsartikel
- Geschätzter Wert
- 546.000 €
Los 2 — Fachlos 02 Fleisch Wurst frisch und TK
- Geschätzter Wert
- 200.000 €
Los 3 — Fachlos 03 Obst und Gemüse frisch
- Geschätzter Wert
- 50.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2025
- Ende
- 31.10.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 24× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 83 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Hessen, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).