AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a12f2169-e106-47ac-9383-7342928905ab) · Abgerufen am 12.09.2026 08:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a12f2169-e106-47ac-9383-7342928905ab/

Schülerbeförderung (39 Lose)

Notice-ID: a12f2169-e106-47ac-9383-7342928905ab · Procedure-ID: 5ad8e529-b164-4064-9b07-f1a85da9f05a

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
03.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
7.236.869 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Es handelt sich bei der auszuschreibenden Leistung um die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Schulkinderspezialverkehrs. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Los 7 und 18 haben eine abweichende Vertragslaufzeit von 12 Monate.

Lose

39 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer (8)
Baumeier Omnibusbetrieb GmbH · CCC Tours · Martina Schepers GmbH · Omnibusbetrieb Hangebruch GbR · Quecke Reisen Erich Quecke GmbH & Co. KG · Reisedienst Lange GmbH · Rheingold-Reisen-Wuppertal Blankennagel GmbH&Co.KG · TRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
28.08.2026
Zuschlagsentscheidung
26.07.2026
Angebotsspanne
265.776 – 1.538.678 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (8)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).