AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a173d7cf-960d-4237-9ddb-e46e190d3c6c/

Baugebiet Breite III: Archäologische Grabungen

Notice-ID: a173d7cf-960d-4237-9ddb-e46e190d3c6c · Procedure-ID: a8dff4bc-1cc8-4f19-93df-aa51bef88ddd

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl, Riegel am Kaiserstuhl
Veröffentlicht
12.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71351914 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Nach dem Abschluss der Sondierungsgrabungen Anfang des Jahres 2023 müssen nun Rettungsgrabungen in den Erweiterungsflächen von Breite III stattfinden (zusammen 9.000 m²). Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart rechnet mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen. Die geplanten Baumaßnahmen in Breite III werden zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und die Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen Rettungsgrabung nach dem Veranlasserprinzip, d.h. auf Veranlasserkosten, mit der die Befunde und Funde fachgerecht dokumentiert und geborgen werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).