AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Stadt Kusel; hier: Rohbau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, Kusel
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Frist (Submission)
- 16.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45216121 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan tritt als Bauherr des geplanten Feuerwehrhauses an der Lehnstraße in Kusel auf. Im Zuge des Neubaus hat die Stadt Kusel das westlich direkt angrenzende Nachbargrundstück, auf dem aktuell noch eine Halle steht, erworben. Die Nutzungrechte gehen erst mit Fertigstellung des Hochbaus an die Gemeinde über. Erst dann kann die Halle abgebrochen werden und die Flächen fertiggestellt werden. Der Abbruch erfolgt bauseits. Das Feuerwehrhaus erhält eine großzügige Alarmausfahrt und erstreckt sich fast auf ganzer Länge des Grundstücks. Die Oberflächen des Grundstücks werden größtenteils befestigt. Das neue Gebäude wird das bestehende Feuerwehrgebäude „Am Hofacker“ in Kusel ersetzen. Bauherr/-in ist die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, Marktplatz 1, 66869 Kusel, vertreten durch den Bürgermeister. Vorliegend wird hier das Gewerk "Rohbauarbeiten" ausgeschrieben und vergeben. Baustelleneinrichtung: -Kran -Baustellenversorgung -Bauzaun -Unterkünfte Stahlbetonarbeiten: -1300m² Bodenplatte - 470m² Stb.-Wände -1000m² Stb.-Decken Mauerwerksarbeiten: - 900m² Mauerwerkswände Näheres ist den beiliegenden Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 23.06.2025
- Ende
- 01.11.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.04.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, LAndwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.