AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a203507f-b1ef-44dd-8d2a-c8be8f65b6f7) · Abgerufen am 11.10.2026 22:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a203507f-b1ef-44dd-8d2a-c8be8f65b6f7/

Oberbau, Tiefbau und Straßenbau in Borchtitz auf Rügen

Notice-ID: a203507f-b1ef-44dd-8d2a-c8be8f65b6f7 · Procedure-ID: 4b872880-c7ad-4897-9f9e-3dc590ccdad0

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
22.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Bauvorhaben „ESTW-R Ausrüstung Borchtitz“ umfasst Maßnahmen an der Eisenbahnstrecke 6321 zwischen der Stellbereichsgrenze zum ESTW Lietzow im km 263,300, und der Stellbereichsgrenze zum ESTW Sassnitz/ Lancken im km 267,600 sowie Maßnahmen an der Strecke 6954 ab km 0,0 bis km 3,1. Mit dieser Vergabe soll das Gleislayouts auf den ESTW-Stellbereich angepasst werden und die Verkehrsanlagen der drei Bahnübergänge im Stellbereich EBO-gerecht erneuert werden. Zur Unterbringung der Ausrüstungstechnik ist ein Fertigteilmodul zu errichten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ITG Ingenieur-, Tief-, und Gleisbau
Vertragsabschluss
22.12.2025
Zuschlagsentscheidung
22.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).