AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a21e7f53-9c2d-49a5-bb80-49a4daae5a51/

Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit

Notice-ID: a21e7f53-9c2d-49a5-bb80-49a4daae5a51 · Procedure-ID: 80aed3ba-87ad-4eaa-b2e7-e83d97670a65

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Havelland - Der Landrat -, Rathenow
Veröffentlicht
28.06.2024
Frist (Submission)
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Amt für Ausländerangelegenheiten beabsichtigt Verträge über die Leitung von Gemeinschaftsunterkünften inkl. Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit sowie Verträge für die Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen und die Durchführung von Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst abzuschließen. Die Grundlaufzeit der Verträgt beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2025.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2025
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
83 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).