AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLM6H9/documents) · Abgerufen am 14.08.2026 16:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a2a1936f-42ce-4c4d-9380-e5ead514e3e7/

Busbeschaffung 2027 - 2030

Notice-ID: a2a1936f-42ce-4c4d-9380-e5ead514e3e7 · Procedure-ID: 3090c1c8-0fa8-45d5-8292-b87b4b98ef9d

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH, Bernburg
Veröffentlicht
05.12.2025
Frist (Submission)
20.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34121000 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beschafft Niederflurbusse (Gelenkbusse, Midibusse und Standardlinienbusse) über einen Rahmenvertrag. Der Rahmenvertrag soll eine Grundlaufzeit von 01.01.2027 - 31.12.2029 haben und eine Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.12.2030. Es werden maximal 35 Busse über alle Jahre inkl. der Option beschafft. Für die Jahre 2027 und 2028 sollen geplant jeweils 8 Busse und für die Jahre 2029 und 2030 jeweils 6 Busse beschafft werden. Der Auftragnehmer soll zudem eine Werkstatt im Umkreis von 30 km vom Sitz des Auftraggebers nachweisen und entsprechende Reparaturleistungen übernehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Halle

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).