AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a2f98067-434e-4e18-b5d7-1b4aa1fdad79) · Abgerufen am 10.08.2026 20:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a2f98067-434e-4e18-b5d7-1b4aa1fdad79/

IGS Lengede Reinigungsdienstleistung

Notice-ID: a2f98067-434e-4e18-b5d7-1b4aa1fdad79 · Procedure-ID: a0941adf-62b8-4861-b26b-f86cace11461

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Peine, Peine
Veröffentlicht
23.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen in der IGS Lengede. Hierbei handelt es sich um zwei Schulstandorte der IGS Lengede, mit jeweils einer Mensa an beiden Standorten. Des Weiteren beinhaltet die IGS Lengede ebenfalls eine Sporthalle sowie ein Hallenbad. Der Vertragsbeginn ist auf den 01.04.2024 festgelegt. Dieser endet zum 31.10.2027 und kann maximal zwei mal um ein Jahr verlängert werden, wodurch er spätestens am 31.10.2029 endet. Reinigungsfläche von insgesamt 1 Mio m² pro Jahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hans Schulz Gebäudereinigung
Vertragsabschluss
22.01.2024
Zuschlagsentscheidung
10.01.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).