AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 16:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a301cc70-cbcd-45d9-93a5-888da01b3af7/

217-400FWH-2026 Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Sanitär-, Druckluft- und Feuerlöschtechnik

Notice-ID: a301cc70-cbcd-45d9-93a5-888da01b3af7 · Procedure-ID: b3b1f077-140a-466e-b654-6101a0f17693

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Stammdaten

Auftraggeber
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, Essen
Veröffentlicht
02.02.2026
Frist (Submission)
05.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45330000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die GVE Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH wurde mit der Durchführung von Planungs- und Umsetzungsschritten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Werden/Heidhausen für die Stadt Essen beauftragt. Damit verbunden sind die Baufeldfreimachung und der Rückbau des Bestandes. Das bestehende Gebäude wurde um 1962 in Massivbauweise errichtet und verfügt über ein teilweise oberirdisches Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen angrenzenden Schlauchturm. Die Wache wird durch einen Neubau ersetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.04.2026
Ende
22.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).