AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 07:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3563c48-be8a-49f3-8b1c-76187939b1c8/

Evaluation der Forschungsprogramme der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ (2016 - 2026) „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ (2021-2026)

Notice-ID: a3563c48-be8a-49f3-8b1c-76187939b1c8 · Procedure-ID: 28106023-9ad7-498d-bf0c-5ec0f5c3f542

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Bonn
Veröffentlicht
26.11.2025
Frist (Submission)
07.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73200000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Forschungsprogramme „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ und „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind ressortübergreifende Programme der Bundesregierung, die sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit den globalen Herausforderungen einer sich stetig im Wandel befindenden Welt beschäftigen. Die Bundesregierung richtete beide Programme als Teile des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA ) mit einer mehrjährigen Förderperiode ein.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).