AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a511d67f-43cf-4818-9741-70b4d5ef5efe/

Gebäude 16.7 Rückbau und Erneuerung der Kühlturmanlage der ZKV II Planungsleistungen TGA

Notice-ID: a511d67f-43cf-4818-9741-70b4d5ef5efe · Procedure-ID: 62c13625-76e6-4a4a-8d76-e486accd2361

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Stammdaten

Auftraggeber
Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Bau-, Jülich
Veröffentlicht
13.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Rückkühlleistung der bestehenden Kühlturmanlage ist besonders bei hohen Feuchttemperaturen nicht (mehr) ausreichend. Dies führt immer häufiger zur sicherheitstechnischen Abschaltung der Kältemaschine Nr. 1. Durch die Abschaltung der Kältemaschine Nr. 1 fehlen dem Kältenetz 2,5 MW Kälteleistung, die im Sommer dringend benötigt wird; insbesondere unter der Berücksichtigung des steigenden Kältebedarfs durch diverse demnächst in Betrieb gehende Neubauprojekte. Des Weiteren ist noch zu beachten, dass die ZKV II im Wesentlichen zur Rückkühlung des Großrechners im JSC dient und eine Reduzierung der Kälteleistung auf Dauer den Betrieb des Großrechners im JSC beeinträchtigen könnte. Die Zentrale Kaltwasserversorgung ZKV II, Gebäude 16.7, ist 2003 fertig gestellt worden. Die Kühlturmanlage 1.1/1.2 ist im ersten Bauabschnitt mit einer viel zu geringen Leistung ausgelegt worden. Die Auslegung der Kühlturmanlage 2.1/2.2 zur Rückkühlung der Kältemaschine Nr. 2 im zweiten Bauabschnitt wurde schon mit einer größeren Leistung ausgestattet und verursacht bei den besagten Temperaturen (noch) keine Probleme. Außerdem ist noch zu berücksichtigen, dass die damalige Auslegung mit einer Feuchtkugeltemperatur von 21°C auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht. In Anbetracht der Fakten halten wir es nach eingehender Prüfung für notwendig, die Kühlturmanlage 1.1/1.2 als Bauunterhaltungsmaßnahme zurückzubauen und gegen eine leistungsstärkere Kühlturmanlage auszutauschen. Die neuen Kühltürme werden für eine Feuchtkugeltemperatur von 23°C ausgelegt. Hierdurch wird die Austauscherfläche und somit Kühlturmabmessungen und –gewicht vergrößert. Die vorhandene Stahlunterkonstruktion ist anzupassen. Durch die größere Austauscherfläche wird eine noch ausreichende Wärmeabfuhr durch die Kühltürme erreicht auch bei höheren Sommertemperaturen als bisher in der Kühlturmauslegung (ehemals: 32°C/40 % rel. Feuchte, neu: 34°C/40% rel. Feuchte). Eine weitere Anhebung der Feuchtkugeltemperatur ist nicht sinnvoll, da Platzbedarf, Gewicht und Investitionskosten der Kühltürme zu stark ansteigen. Die ursprünglich geforderte Sanierung vor dem Sommer 2016 ist überfällig und konnte aus kapazitiven Gründen erst jetzt konzipiert werden. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll zu Zeiten geringen Kältebedarfs erfolgen. Der zeitweise Stillstand der Zentralen Kälteversorgung II muss durch die zwei übrigen und betriebsbereiten zentralen Kälteversorgungsanlagen (ZKV I und ZKV III) erfolgen können, da ansonsten ggf. zusätzliche Kosten für mobile Mietkälte entstehen. Das Ziel der Maßnahme ist die mittel- und langfristige Sicherstellung der zentralen Kälteerzeugung des Forschungszentrums.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.02.2025
Zuschlagsentscheidung
11.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).