AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a54fd9eb-13d2-4c73-b4c8-bc892f2f2c4e/

Facility Management Flüchtlingsunterbringung

Notice-ID: a54fd9eb-13d2-4c73-b4c8-bc892f2f2c4e · Procedure-ID: 1613e4e7-41b9-4e3f-9e1e-d86f91b0de97

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.02.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
70000000 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.452.798 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben werden facilitäre Leistungen für 6 von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH zentral verwalteten Liegenschaften im Portfolio Flüchtlingsunterkünfte. Für die Liegenschaften sind durch den AN bestimmte Bewirtschaftungsleistungen zur ganzheitlichen technischen Betriebsführung zu erbringen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Betriebsführung im Facility Management (u.a. Objektmanagement, Technischer Service, Mangelanspruchsmanagement) und die Leistungen des technischen Gebäudemanagements (u.a. Betriebsführung/ Objektbetrieb, Instandsetzung).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
31.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertragsabschluss
06.10.2023
Zuschlagsentscheidung
05.10.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).