Rahmenvertrag zur Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde und weitere Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt Magdeburg
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) · Magdeburg · Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung des Aktenbestandes der Landeshauptstadt Magdeburg unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen. Die Ausländerbehörde (ABH) der LH MD hat die Digitalisierung des Gesamtaktenbestandes unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben im letzten Jahr ein Projekt „Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg“ gestartet, wobei erste vertiefte Eindrücke und Erfahrungen unter „Echtbedingungen“ gestartet und noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus beabsichtigt die LH MD weitere Ämter und Fachbereiche in den nächsten Jahren und deren Aktenbestand zu digitalisieren. Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Rahmenvertrag für die Digitalisierung von Aktenbeständen der Landeshauptstadt Magdeburg (Ausländerbehörde und weitere Verwaltungseinheiten) mit geschätztem Wert von 2,1 Mio. EUR.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
Preiseinschätzung
Basierend auf 275 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 2.100.000 €2 Veröffentlichungen
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