AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Maklerkooperation
Stammdaten
- Auftraggeber
- KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co KG, Leipzig
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Frist (Submission)
- 14.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 66510000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die KAV ist als firmenverbundener Versicherungsvermittler für kommunale Wohnungsunternehmen tätig. Derzeit betreut die KAV Versicherungen eines kommunalen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von ca. 37.100 Wohnungen. Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung der Versicherungen, die Unterstützung bei Risikoanalyse, der Ermittlung des Ver-sicherungsbedarfs und bei Schadenverhütungsmaßnahmen, sowie auch die organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensfällen sowie die Auswertung von Schadenstatistiken. Für die Erledigung der vorgenannten Aufgaben – umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen – sucht die KAV einen ungebundenen (nicht an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebundenen) Versicherungsmakler mit ausgeprägtem Wissen und Erfahrungen im Bereich Wohnungswirtschaft, der sie im Wege einer Maklerkooperation vollumfänglich berät und unterstützt. Die Bearbeitung von Schäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung ge-meinsam mit dem Versicherer (sog. Schadensmanagement/ Schadenbearbeitung) ist eine optionale Leistung, welche die Auftraggeberin beauftragen kann.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 5 Jahre
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.