AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für die Belieferung der Einkaufskooperation der bayerisches Studierendenwerke mit Teigwaren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Studierendenwerk München Oberbayern, München
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- Frist (Submission)
- 09.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 15850000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 5.114.572 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP mit Teigwaren. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2025 (München ab 01.01.2026) bis 30.11.2026 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr bis maximal 30.11.2029. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2029 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1 München: EUR 2.537.000,00 netto Los 2 Oberfranken: EUR 640.000,00 netto Los 3 Erlangen-Nürnberg: EUR 1.428.000,00 netto Los 4 Niederbayern-Oberpfalz: EUR 600.000,00 netto Los 5 Niederbayern-Oberpfalz Bio: EUR 202.000,00 netto Los 6 Augsburg: EUR 223.000,00 netto Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 30.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 67 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.