AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a68715b7-4b3c-4b35-833c-8a468de6d538/

Rahmenvereinbarung für (teil-)stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlungen 2025-2031

Notice-ID: a68715b7-4b3c-4b35-833c-8a468de6d538 · Procedure-ID: 0d7006a2-1143-4209-af9b-926ce4fdfe43

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Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-, Hamburg
Veröffentlicht
24.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85110000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
4.100.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg – beabsichtigt für die Polizei und die Feuerwehr Hamburg den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von teilstationären und stationären psychosomatischen Krankenhausbehandlungen analog § 39 des Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Jahre 2025 bis 2031.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
01.05.2026
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen
Vertragsabschluss
24.03.2025
Zuschlagsentscheidung
24.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).