AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 21:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a6efb82f-dbee-43fb-88d5-c20dbc218100/

Brückenuntersichtsgeräte (Steg- und Korbgeräte) 2 Lose

Notice-ID: a6efb82f-dbee-43fb-88d5-c20dbc218100 · Procedure-ID: 21471e33-1d30-4591-af85-47c0eb86ac9c

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
28.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63712000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
235.810 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvertrag für die Bereitstellung von Brückenuntersichtsgeräten zur Bauwerksprüfung Los 1 Brückenuntersichtsgeräte (Korbgerät 19m) Los 2 - Brückenuntersichtsgeräte (Steg- und Korbgeräte)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — AP033926200K- RV-Brückenuntersichtsgeräte (Korbgeräte19m)

Geschätzter Wert
39.810 €

Los 2 — AP033926200U- RV-Brückenuntersichtsgeräte (Steg- und Korbgeräte)

Geschätzter Wert
196.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).