AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a7133b9d-0e54-4e3e-a26f-764f34d7bf5e/

FKZ 3724 55 703 0 - Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien

Notice-ID: a7133b9d-0e54-4e3e-a26f-764f34d7bf5e · Procedure-ID: 321c4cb3-c0e1-437d-8f1a-9d3de1f39f15

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Dessau-Roßlau
Veröffentlicht
19.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
Forschung
Rechtsgrundlage
Haushaltsvergabe

Beschreibung

ReFoPlan: „Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien“ Die Lärm- und Belästigungswirkung von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien ist unbekannt. Öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, Clubs/Diskotheken, Open-Air-Konzerte und Festivals können vor allem nachts in Ballungszentren zu Beschwerden führen. Teilweise wurden Verordnungen („Public-Viewing-Verordnungen“) erlassen, teilweise erlauben es Ausnahmegenehmigungen („seltene Ereignisse“), um Freizeitaktivitäten zu betreiben, auch wenn Lärmschutzanforderungen in der Nacht nicht eingehalten werden können. Bund, Länder und Gemeinden sind bestrebt, nächtliche Freizeitaktivitäten im Freien zu ermöglichen und gleichzeitig deren Lärmwirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner möglichst zu vermeiden. Oft fehlen einfache Lösungen, wie die Bedürfnisse nach nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien und nach Ruhe gleichzeitig erfüllt werden können. Das Forschungsvorhaben identifiziert und bewertet die Lärmkonflikte durch nächtliche Freizeitaktivitäten im Freien. Die Erfahrungen im Vollzug sowie die Auswirkungen auf Betroffene sollen evaluiert werden. Darauf aufbauend, sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Kriterien für künftige Regelungsoptionen sollen geprüft werden.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).