AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadtmuseum Gerlingen - Denkmalgerechte Sanierung Gesamtensemble_ELT
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Gerlingen - Stadtbauamt, Gerlingen
- Veröffentlicht
- 21.12.2024
- Frist (Submission)
- 27.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Nutzung des Stadtmuseums soll im Zuge der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an die heutigen Erfordernisse angepasst werden: Das zukünftige Nutzungskonzept sieht vor, die als Stadtmuseum und Museum der Deutschen aus Ungarn genutzte historische Hofanlage des frühen 19. Jahrhunderts im Ortskern Gerlingens durch weitreichende Sanierungsmaßnahmen als Kulturdenkmal in seiner baulichen Substanz zu erhalten. Die Anlage soll nach der Gesamtsanierung als barrierefreies Ausstellungsgebäude sowie als Veranstaltungsort bzw. Begegnungsstätte für die Gerlinger Bevölkerung aber auch für Gäste und Besucher der Stadt Gerlingen dienen. Hierfür soll das Stadtmuseum und das Wohnhaus unter Beachtung der Denkmalverträglichkeit baurechtlich, technisch und energetisch an den aktuellen Stand der Technik sowie an gültige Normen angepasst werden. Alle Komponenten sollen den Ansprüchen der Barrierefreiheit genügen. Gegenstand des VgV-Verfahrens sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4,5 und 8 (ELT) gem. HOAI 2021, Teil 4 Abschnitt 2, §§ 53 ff, Leistungsphasen 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In Stufe 1 sollen die Leistungsphasen 1-3 beauftragt werden. Die vorläufigen Gesamtkosten für die Gesamtmaßnahme wurden mit rund 6 Mio. EUR brutto angenommen.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.