AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27bdfa-eu) · Abgerufen am 26.08.2026 15:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a90f29e0-acc1-4474-9482-6063e7bcd6ee/

1H0014, Grundschule Bad Neuenahr, Los VV04 - Fördertechnik

Notice-ID: a90f29e0-acc1-4474-9482-6063e7bcd6ee · Procedure-ID: 0548499c-6c3c-48e8-b0aa-499250a051e4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
06.05.2026
Frist (Submission)
08.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH plant und realisiert den Neubau der Grundschule Bad Neuenahr am jetzigen Standort der Grundschule Hemmesser Straße / Weststraße. Das Gebäude wird als 3-geschossiger Holzbau errichtet. Erdgeschoss, aussteifende Bauteile und der Aufzugsschacht werden dabei in Beton ausgeführt. Umfang der Leistung: Behindertengerechte Aufzugsanlage, 630kg / 8 Personen, maschinenraumloser Seilaufzug, einseitiger Zugang, 3 Haltestelle, Förderhöhe 7m, Schachtentrauchung

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
14.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).