AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Postdam GmbH, Potsdam
- Veröffentlicht
- 13.03.2025
- Frist (Submission)
- 08.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Zentrale Anforderungen und Ziele: - Nur eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll sämtliche Prüfungen (Jahresabschlüsse, Konzernabschluss, Spezialprüfungen) für die SWP und alle Tochterunternehmen übernehmen. - Neben der klassischen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung sind zahlreiche Sonderprüfungen (z. B. Bescheinigungen nach EEG, KWKG, Prüfung der DAWI-Ausgleichsleistungen, etc.) zu erbringen. - Zeitrahmen: Detaillierte Prüfungszeiträume, mit klar definierten Meilensteinen und Berichtsterminen (Vorabexemplare 14 Tage vor den Schlussbesprechungen; endgültige Berichte spätestens Mitte Mai 2026). - Regulatorische Anforderungen: Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, u. a. § 6b EnWG, Nachhaltigkeitsbericht ab 2026, sowie spezifische Anforderungen wie LkSG, NIS2-Richtlinie, Saubere-Fahrzeuge-Gesetz und EU-Taxonomie. - Technologische und methodische Kompetenz: Nachweis der Expertise in modernen digitalen Prüfungsverfahren, insbesondere in der Anwendung von SAP S/4HANA, SAP IS-U (bzw. kVASy) und weiteren relevanten IT-Systemen. - Transparenz und Kommunikation: Umfassende Mitwirkungspflichten der Tochterunternehmen, klare Kommunikations- und Koordinationsprozesse, regelmäßige Abstimmungen sowie ein detailliertes Reporting.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.